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Beispiel: Kaltwintergarten
Heute werden immer mehr Kaufgeschäfte über das Internet abgewickelt. Das ist in den meisten Fällen immer mit einem günstigeren Preis verbunden. Da durch das Medium Internet der Einkaufsmarkt auf der ganzen Welt stattfindet, gibt es auch immer wieder günstige Einkäufe, die im Ausland abgewickelt werden.
Insbesondere bei größeren Anschaffungen locken die Angebote aus dem Ausland. Hier sind derzeit Wintergärten ein beliebtes Objekt. Wie aber steht es dabei mit den Gewährleistungsansprüchen, die gesetzlich vorgeschrieben sind? Gelten diese auch bei Lieferungen aus dem Ausland?
- Einen Wintergarten im Internet zu bestellen und anliefern zu lassen, ist eine gute Möglichkeit, Geld zu sparen.
- Der Verkäufer ist dem Käufer gegenüber schließlich an seine gesetzliche Gewährleistungspflicht gebunden.
- Was die wenigsten Menschen jedoch wissen ist, dass diese Gewährleistungspflicht des Verkäufers auch für Käufe innerhalb der EU besteht. Dieses Recht besteht seit dem 01.01.2002 und gibt den Verbrauchern mehr Sicherheit bei Kaufgeschäften im EU-Ausland.
- Das gilt jedoch nur für Geschäfte zwischen Verbrauchern und gewerblichen Händlern.
- In der Regel gilt für diese Gewährleistungspflicht innerhalb der EU das gleiche Recht, welches bereits seit vielen Jahren in Deutschland angewendet wird. Hier sind insbesondere die Fristen zu nennen, die für die Beweislast eines angezeigten Mangels bestehen.
Mängefristen
Auch die Fristen für die Anzeige eines Mangels sind in der Regel innerhalb der einzelnen EU-Staaten gleich. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, denn einige Länder lassen die Mängelanzeige nur innerhalb bestimmter Fristen zu. Hierüber kann sich der Käufer bereits im Vorfeld informieren, noch bevor er sein Kaufgeschäft in einem bestimmten Land tätigt. Auf diese Weise kann sich ein Käufer bestens vorbereiten und weiß genau, was im Falle eines entdeckten Mangels zu tun ist. In erster Linie sollte sich der Käufer jedoch im Klaren sein, dass er bei mangelhafter Ware oder auch bei einem Rechtsmangel im Kaufgeschäft auch dann seine Rechte durchsetzen kann, wenn der Verkäufer ein Händler aus dem Ausland ist.